Aktuell treffen viele Abmahnungen von Privatpersonen wegen Datenschutzverletzungen bei der unsachgemäßen Verwendung von Google Fonts ein. Betroffen sind auch Geschäftskunden in der Region Heilbronn. Gefordert wird in der Regel ein Schadenersatz für die Privatperson, wegen Verletzung deren personenbezogener Daten.
Dem liegt zugrunde dass auf der jeweiligen Webseite, die Fonts von Google Server einsetzt, ein ständiger Kontakt zum Google Server in den USA stattfindet. Dabei wird die jeweilige IP-Adresse des Webseiten Besuchers übertragen. Bekanntermaßen ist aktuell die USA ohne entsprechendes Datenschutzniveau, bezogen auf die Anforderungen in der EU. Die IP-Adresse ist wiederum eine personenbezogene Daten. Somit liegt, sofern wie üblich keine Einwilligung vorliegt, ein Datenschutzverstoß in der Übertragung der IP-Adresse vor.
Zwei Dinge sind dann zu beachten:
1.Die Daten für den Schriften lassen sich herunterladen. Auf diese ist dann zuzugreifen. Dies ist technisch gut machbar. Ab dann besteht keine Kommunikation mit den Google Servern in den USA, insoweit sie diese Datenschutzproblematik für die Zukunft dann erledigt.
2. Die vorliegende Abmahnung ist ernst zu nehmen. Vieles spricht dafür, diese Abmahnung ist rechtmäßig ausgesprochen. Im Einzelfall muss hier sicher näher geprüft werden. Liegt/lag wirklich ein Austausch von IP Adressen mit dem Google Server in den USA vor?
04. 11. 2022 Rechtsanwalt Klaus Blükle
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beantworten gerne Ihre Fragen zum Datenschutz 07135-974990
Hier finden Sie uns:
Hentschke & Blükle
Rechtsanwälte
Kirchstr. 11
D-74336 Brackenheim
Copyright © Hentschke & Blükle Rechtsanwälte
Alle Rechte vorbehalten.